Mobile Gasprüfung
Für Caravans und Wohnmobile
 

Truma Wärmetauscher und Abgasrohre Austauschpflicht 

Hallo Liebe Camper,


auf dieser Seite informiere ich Sie ( Info Stand 09.03.2023 ) über die Austauschpflicht der Wärmetauscher und Abgasrohre nach 30-jähriger Betriebs Laufzeit, die Pflicht beginnt jetzt ab 2023 und läuft bis 2036.


Wichtigster Punkt vorab.

Alle die einen Wohnwagen besitzen, egal ob die genannten Heizungen verbaut wurden von der Austauschpflicht nicht betroffen.


Im Rahmen der Hauptuntersuchung der jeweiligen Kraftfahrzeug-Überwachungsorganisation gilt der Nichtaustausch als erheblicher Mangel und die HU Plakette wird nicht erteilt.



Es handelt sich bei der Austauschpflicht nicht um sicherheitstechnische Gründe, sondern um Zulassungen gemäß der Straßenverkehrs-Richtlinie " Technische Anforderungen an Fahrzeugteile bei der Bauartprüfung nach §22a StVZO bei Heizgeräten für flüssige Brennstoffe.

Hier ist das Austauschen der Wärmetauscher nach 10-jähriger Verwendung vorgeschrieben. 


Truma hatte ein eigens beauftragtes korrosionstechnisches Gutachten zur Bewertung der Dauerhaftigkeit von Truma-Flüssiggasheizungen bei der Forschungs- und Materialprüfungsanstalt für Bauwesen, Referat Korrosionsschutz.

Diese kamen zu dem Ergebnis:


Heizungen dieser Bauart können ohne weiteres 30 Jahre und länger betrieben werden, ohne dass korrosionsbedingte Undichtigkeiten auftreten.


Auf dieser Grundlage des Gutachtens gelang es Truma, beim Kraftfahrt-Bundesamt eine Erweiterung der Zeiträume für die Verwendung der Wärmetauscher von Flüssiggasheizungen und der abgasführenden Rohre abweichend von den Forderungen nach den " Technischen Anforderungen an Fahrzeugteilen nach §22a STVZO " von 10 auf 30 Jahren zu Verlängern.


Von der Austauschpflicht des Wärmetauschers und Abgasrohre ( Nach 30Jahren ) sind Heizungen im Wohnmobil/ Reisemobil und LKW`s die zwischen 1993 und 2006 gebaut wurden.


Betroffene Heizungstypen:

Trumatic C ( C3400, C3402, C6000 und C6002 ), die E ( E1800, E2400, E2800 und die E4000 )

und die S-K ( S3002K und die S5002K )


Alle Heizungen die vor 1993 in betrieb genommen wurden laufen unter Bestandschutz weiter und müssen nicht getauscht werden.


Heizungen die ab 2006 in betrieb genommen wurden, haben ein E1 Kennung ( auf dem Typenschild ) und sind ebenfalls nicht betroffen.









Hier ein link zum Truma Serviceblog.


https://serviceblog.truma.com/de/2012/09/03/waermetauscher/