Für Gewerbliche Gasprüfungen wird eine mehrjährige Berufserfahrung im Bereich Flüssiggasanlagen verlangt, bevor man für die Weiterbildenden Schulungen zugelassen wird. Durch meine mehrjährige Erfahrung und ständige Weiterbildungen bin ich nun berechtigt, Gasprüfungen/ Installationen und Beratungen an gewerblichen Flüssiggasanlagen durchzuführen.
Genaue Bezeichnung: Zur Prüfung befähigte Person
Die Neue DGUV-Regel 110-010 für Gewerbliche Gasanlagen ist seit Dezember 2022 gültig und
löst nach Jahren die alte DGUV Vorschrift 79 ab.
Als Gewerblich gelten alle Vereine, Firmenfeiern, Markstände jeglicher Art, Imbissstände, Foodtrucks, Schausteller, Dönerbuden, Handwerk, Wohnwagen für Mitarbeiter.
Alle Gewerblich genutzten Flüssiggasgeräte sind zur Prüfung gesetzlich verpflichtet, dies wird auch im Fall eines Unfalls geprüft. Darunter fallen unteranderem Terrassenheizstrahler, Gasfackeln, Katalytöfen, Grills, Bräter, Heizungen, Heizstrahler, Kochfelder, Warmhalteplatten.
Verantwortung Arbeitgeber/ Betreiberpflichten:
Der Betreiber ist einzig und allein für die ordnungsgemäße und den sicheren Betrieb seiner Flüssiggasanlage verantwortlich.
Fristen wiederkehrender Prüfungen:
Gasregler und Schläuche unterliegen im Gewerblichen Bereich einer Austauschpflicht nach Neu 10Jahren, ( alt war 8 Jahre ) .
Voraussetzung Ihrerseits zur Prüfung der Flüssiggasanlage:
Prüfungsablauf unter Voraussetzung Punkt 1 bis 4:
Ich möchte nur darauf hinweisen, dass es keine Plakettenpflicht im Gewerbebereich gibt, sie sind allerdings eine gute Erinnerung für die nächste anstehende Prüfung.
Preise für Gewerbliche Gasprüfung:
1 AW ( 1 Arbeitseinheit = 6 min ) | 19% MwSt. | Anfahrt / Abfahrt |
1 AW = 8,50€ | 1 AW zuzüglich 19% MwSt | 0,85€ pro km zzgl. MwSt |
Erstausstellung, Neuausstellung Prüfbescheinigung Teil 1 und Teil 2 | 20€ zzgl. MwSt |